AGB

1. Hiermit erkläre ich meine Anmeldung als Mitglied für die Benutzung des gesamten Trainingsbereichs der BodyConcept Bremen zu den nachstehenden Bedingungen, die ich durch meine Unterschrift als verbindlich anerkenne.

2. Die Beiträge und Gebühren werden im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Die Buchung erfolgt jeweils am 03. des laufenden Monats. Bei Feiertagen am darauffolgenden Bankarbeitstag. Der Betrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistung nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

3. Bei ausbleibender Zahlung wird nach spätestens vier Monaten der Gesamtbetrag für die gesamte Laufzeit in Rechnung gestellt und an ein Inkasso Unternehmen weitergegeben.

4. Eine Trainingseinheit beinhaltet ein 20 minütiges E-M-S Training inkl. Personal Trainer. Bei dem E-M-S Hittraining wird kein Trainer vorgesehen. Es handelt sich um ein selbständiges Cardio-Training.

5. Wer grob gegen Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot, wobei jedoch der Mitgliedsbeitrag bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden muss. Mit der Unterschrift auf diesen Vertrag wird bestätigt die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

6. Für die Wertsachen ist bei Verlust oder Beschädigung insoweit die Haftung von BodyConcept Bremen ausgeschlossen. Keine Haftung wird für mitgebrachte Kleidung bei Verlust oder Beschädigung übernommen.

7. Soweit dem Mitglied Ersatzforderungen gegen BodyConcept Bremen entstehen, haften sie im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

8. Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Krankheiten ab einem Monat Dauer kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung stillgelegt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich die Bescheinigung unter Angabe des genauen Zeitraums umgehend innerhalb einer zweiwöchigen Frist einzureichen, andernfalls kann die Bescheinigung nicht Berücksichtigt werden. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden.

9. Anschriftänderungen und Kontoänderungen sind BodyConcept Bremen sofort mitzuteilen.

10. Bei einem Wohnortwechsel von Bremen kann der Vertrag bis zum 14ten Werktag eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist nur in Verbindung mit der
Anmeldebescheinigung des neuen Wohnortes gültig.

11. Für jugendliche vor Vollendung des 18ten Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des
Erziehungsbeauftragten möglich. Personen vor Vollendung des 16ten Lebensjahres können nicht Mitglied
werden.

12. Nur für Schüler, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienst mit Wohnsitz Bremen. Diese haben bei Abschluss
des Vertrages eine Kopie ihres Schülerausweises bzw. Ausbildungsvertrag innerhalb 14 Tage einzureichen. Sollte der Nachweis nicht fristgerecht erbracht werden, so kann leider keine Ermäßigung gewährt werden. Liegt keine aktuelle Bescheinigung vor, wandelt sich der ermäßigte 12 Monatsvertrag automatisch in eine normale Jahresmitgliedschaft um.

13. Die Mindestlaufzeit eines ermäßigten 12 Monatsvertrages beträgt 6 zusammenhängende Monate

14. Wird es BodyConcept Bremen aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen so
hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.

15. Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung von BodyConcept Bremen nur möglich ist, wenn
Alle Teilnehmer ihren Zahlungspflichten nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung eine Mahngebühr erhoben. Bei Rücklastschriften eines Kunden ist das Mitglied verpflichtet die Rücklastschriftgebühren an BodyConcept Bremen zu zahlen.

16. Die jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelte können im Rahmen einer jährlichen Inflationsanpassung 
mindestens 2% höchstens 5% erhöht werden. Die Entgeltpreise werden bei steuerlichen Erhöhungen, wie z.B. erhöhung der Mehrwertsteuer, jeweils angepasst.

17. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung des 6/12 Monatsvertrages, verlängert sich der Vertrag um jeweils 6 Monate. Die Kündigung muss dann einen Monat vor Ablauf des Vertrages erfolgen.

18. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültigen Bestimmungen wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Mahnverfahren ist Bremen.

19. Termine sind bis spätestens 6 Stunden vor dem eigentlichen Termin zu stornieren. Bei Stornierung unter 6 Stunden vor dem Termin, gilt dieser als verloren und kann nicht nachgeholt werden. Stornierungen aus höhere Gewalt werden nach Absprache akzeptiert.

20. Bei Verspätung von 10 Min. fällt der Termin zu eigenen Lasten aus. Unter Umständen kann der Termin noch nachgeholt werden, sollte der Platz noch verfügbar sein. Dies dient zur Gewährleistung des problemlosen Ablauf des Tagesgeschäfts.

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